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Das Generalbüro des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas Das Generalbüro des Staatsrats erlässt Bestimmungen über das System der Verantwortung für den ökologischen Umweltschutz von lokalen Partei- und Regierungsleitern und -kadern (zur probeweisen Umsetzung)

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BEIJING, 29. Juli (Xinhua) - Kürzlich haben das Generalbüro des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) und das Generalbüro des Staatsrats die "Bestimmungen über das System der Verantwortung für den ökologischen Umweltschutz von lokalen Partei- und Regierungsführern und -kadern (zur probeweisen Umsetzung)" erlassen und ein Rundschreiben herausgegeben, das alle Regionen und Abteilungen auffordert, diese ernsthaft zu befolgen.

Der vollständige Wortlaut der Bestimmungen über das System der Verantwortung für den ökologischen Umweltschutz von lokalen Partei- und Regierungsleitern und -kadern (zur probeweisen Umsetzung) ist nachstehend aufgeführt.

Bestimmungen über das System der Verantwortung für den ökologischen Umweltschutz von lokalen Partei- und Regierungsführern (zur versuchsweisen Umsetzung)

(Genehmigt vom Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Chinas am 18. Juli 2025 und herausgegeben vom Generalbüro des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas und dem Generalbüro des Staatsrates am 18. Juli 2025)

Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Um die allgemeine Führung der Partei beim Aufbau der ökologischen Zivilisation zu wahren und zu stärken, die Umsetzung des Verantwortungssystems für den ökologischen Umweltschutz zu verbessern und in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften und Gesetzen der Partei, werden die vorliegenden Bestimmungen formuliert.

Artikel 2 Diese Bestimmungen gelten für die Mitglieder der Führung der örtlichen Parteikomitees und Regierungen auf oder oberhalb der Kreisebene sowie für die Leiter der Abteilungen für Ökologie und Umwelt und der Abteilungen mit wichtigen Aufgaben im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes (im folgenden zusammenfassend als örtliche Partei- und Regierungsführer bezeichnet).

Townships (Straßen), verschiedene Arten von Entwicklungszonen führenden Mitglieder des Teams, um die Verantwortung System für den ökologischen Umweltschutz zu implementieren, mit Bezug auf die Umsetzung dieser Bestimmung.

Artikel 3 Die Umsetzung des Verantwortungssystems für den ökologischen Umweltschutz für lokale Partei- und Regierungsführer und -kader soll sich an Xi Jinpings Gedanken zum Sozialismus mit chinesischen Merkmalen für eine neue Ära orientieren, das neue Entwicklungskonzept soll vollständig und genau umgesetzt werden, und das Konzept "Grüne Berge sind goldene Berge" soll fest etabliert und in die Praxis umgesetzt werden, um die organisatorische Führung zu stärken, die Gesamtkoordination zu verbessern, den institutionellen Mechanismus zu verbessern und die Bewertung streng zu überwachen und ein Verantwortungssystem aufzubauen, das alle Aspekte der Entwicklung abdeckt und sicherstellt, dass ein hohes Schutzniveau eine hochwertige Entwicklung unterstützt und das Ziel des Aufbaus eines schönen Chinas fördert. Sie wird auch ein System der Verantwortung aufbauen, das alle Aspekte der Entwicklung abdeckt und sicherstellt, dass ein hohes Schutzniveau eine qualitativ hochwertige Entwicklung unterstützt und das Ziel des Aufbaus eines schönen Chinas fördert.

Artikel 4 Die Umsetzung des Systems der Verantwortung für den ökologischen Umweltschutz für lokale Partei- und Regierungsführer und -kader wird von den folgenden Grundsätzen geleitet:

(a) darauf bestehen, dass die Partei und die Regierung die Verantwortung für den Aufbau einer ökologischen Zivilisation gemeinsam tragen und gemeinsam die Verantwortung und Rechenschaft für Versäumnisse übernehmen, um die Gesamtwirksamkeit des Aufbaus einer ökologischen Zivilisation auf konzertierte Weise zu erhöhen;

(ii) die Verwaltung der Entwicklung muss den Umweltschutz einbeziehen, die Verwaltung der Produktion muss den Umweltschutz einbeziehen, die Verwaltung der Industrie muss den Umweltschutz einbeziehen, die Bewachung des Bodens, die Bewachung der Verantwortung;

(c) Festhalten an der Einführung und Praxis eines korrekten Konzepts der politischen Leistung, das den Gesetzen der Natur folgt, und entschlossener Verzicht auf die Praxis, die ökologische Umwelt im Austausch für wirtschaftliches Wachstum an einem Ort zu opfern;

(d) Beibehaltung des auf den Menschen ausgerichteten Ansatzes, Beschleunigung der Lösung von offenen ökologischen und ökologischen Problemen, die von den Menschen stark reflektiert werden, um einen ökologischen Nutzen für die Menschen, einen ökologischen Nutzen für die Menschen und einen ökologischen Nutzen für die Menschen zu erreichen;

(e) Beachtung der gleichen Bedeutung von Anreizen und Zwängen und Verbesserung des präzisen und wissenschaftlichen Mechanismus für die Wahrnehmung der Verantwortung, um die Kader zu Mut und Aktivität zu motivieren.

Artikel 5 Lokale Parteikomitees und Regierungen auf oder oberhalb der Kreisebene sollen Xi Jinpings Gedanken über die ökologische Zivilisation eingehend studieren und umsetzen, die entsprechenden Beschlüsse und Einsätze zur Vertiefung der Reform des Systems der ökologischen Zivilisation durchführen, die organisatorische Führung und Koordinierung des ökologischen Umweltschutzes stärken, die Rolle der Liste der Zuständigkeiten für den ökologischen Umweltschutz aufwerten, das System der Fluss- und Seenchefs und das System der Waldchefs stärken, die Zuständigkeiten der Parteikomitees und Regierungen auf den unteren Ebenen und der entsprechenden Abteilungen für den ökologischen Umweltschutz unter Druck setzen und Pläne, Politiken und Maßnahmen umsetzen, die den die ökologische Umwelt zu schützen und ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Natur zu fördern; das ökologische und umweltpolitische Steuerungssystem zu verbessern und ökologische Prioritäten, Erhaltung und Intensivierung sowie eine grüne und kohlenstoffarme Entwicklung zu fördern, damit die wirtschaftliche und soziale Entwicklung mit dem ökologischen und umweltpolitischen Schutz koordiniert wird.

Der Hauptverantwortliche der lokalen Parteikomitees und Regierungen auf oder oberhalb der Kreisebene ist der erste Verantwortliche für den ökologischen Umweltschutz in seiner Region und trägt die Gesamtverantwortung für die Qualität der ökologischen Umwelt in seiner Region; andere Mitglieder des Führungsteams sind in Verbindung mit ihren Aufgaben für die strikte Umsetzung des ökologischen Umweltschutzes verantwortlich und tragen die Verantwortung für den ökologischen Umweltschutz in ihren jeweiligen Branchen oder Bereichen.

Lokale ökologische Umweltabteilungen auf kommunaler oder höherer Ebene nehmen ihre Aufgaben des ökologischen Umweltschutzes gemäß den Vorschriften wahr, führen eine einheitliche Überwachung und Verwaltung der ökologischen Umweltschutzarbeit in ihrem jeweiligen Gebiet durch, verstärken die Koordinierung wichtiger ökologischer Umweltfragen gemäß den Anforderungen der Parteikomitees und der Regierung und übernehmen im Rahmen ihrer Aufgaben die direkte Verantwortung für die ökologische Umweltschutzarbeit in ihrem jeweiligen Gebiet. Abteilungen auf oder oberhalb der Kreisebene, die für wichtige ökologische Umweltschutzaufgaben zuständig sind, erfüllen ihre Verantwortung für den ökologischen Umweltschutz in ihren eigenen Branchen oder Bereichen gemäß den Vorschriften, überwachen und leiten die ökologische Umweltschutzarbeit in ihren eigenen Branchen oder Bereichen und sind für die ökologische Umweltschutzarbeit in ihren eigenen Branchen oder Bereichen verantwortlich.

Kapitel II. Zuständigkeiten

Artikel 6 Zu den Aufgaben des Hauptverantwortlichen für den ökologischen Umweltschutz im örtlichen Parteikomitee gehören vor allem:

(a) Gewissenhafte Umsetzung der Richtlinien, der Politik und der Beschlussfassung des Zentralkomitees der KPCh über die ökologische Zivilisation und den ökologischen Umweltschutz, der Beschlüsse der übergeordneten Parteikomitees und der einschlägigen Parteivorschriften, Gesetze und Verordnungen sowie Organisation der Umsetzung der Anforderungen zur Vertiefung der Reform des Systems der ökologischen Zivilisation;

(b) Förderung der Integration des ökologischen Umweltschutzes in die allgemeine wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Stärkung der Forschung und Studien zum ökologischen Umweltschutz, Planung und Überwachung der Fortschritte bei den wichtigen Zielen und Aufgaben der umfassenden grünen Transformation der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und Förderung des Aufbaus eines räumlichen Musters für eine grüne, kohlenstoffarme und qualitativ hochwertige Entwicklung;

(c) Organisation und Förderung der Korrektur und Verbesserung von Inspektionen des ökologischen Umweltschutzes sowie Untersuchung wichtiger Maßnahmen zur Verringerung der strukturellen, grundlegenden und tendenziellen Belastungen des ökologischen Umweltschutzes in der Region;

(d) Koordinierung und Abstimmung der Arbeit aller Parteien im Bereich des ökologischen Umweltschutzes, Überwachung und Förderung der Umsetzung der Verantwortung für den ökologischen Umweltschutz durch die Mitglieder der Führung der Parteikomitees und der Regierungen und der zuständigen Abteilungen sowie Unterstützung des Nationalen Volkskongresses und der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes bei der Überwachung der Arbeit des ökologischen Umweltschutzes.

Artikel 7 Zu den Aufgaben des Hauptverantwortlichen für den ökologischen Umweltschutz in den Kommunalverwaltungen auf oder oberhalb der Kreisebene gehören hauptsächlich:

(a) Gewissenhafte Umsetzung der Richtlinien, Politiken und Entscheidungsregelungen des Zentralkomitees der KPCh und des Staatsrates über den Aufbau einer ökologischen Zivilisation und des ökologischen Umweltschutzes, der Beschlüsse der übergeordneten Parteikomitees und Regierungen und der Parteikomitees auf ihren eigenen Ebenen sowie der einschlägigen Parteigesetze und -verordnungen sowie Umsetzung der Anforderungen der Aufgabe, die Reform der ökologischen Zivilisationssysteme zu vertiefen.

(b) die Formulierung einer ökologischen Umweltschutzplanung zu organisieren und sie in die nationale wirtschaftliche und soziale Entwicklungsplanung einzubeziehen, die Erstellung und Freigabe von Programmen zur Kontrolle der ökologischen Umweltzonen auf Provinz- und Gemeindeebene in Übereinstimmung mit den Vorschriften zu organisieren und sicherzustellen, dass die Programme zur Kontrolle der ökologischen Umweltzonen die Strategie der Hauptfunktionsbereiche umsetzen und angemessen mit der territorialen Raumplanung und Nutzungskontrolle verknüpft werden; wichtige Verwaltungsentscheidungen sollten auf der Grundlage einer Analyse und Vorhersage der Umweltauswirkungen und -vorteile getroffen werden und die grüne Transformation der industriellen Struktur, der Energiestruktur, der Verkehrsstruktur und der städtischen und ländlichen Bauentwicklung fördern. Industrie-, Energie- und Verkehrsstruktur sowie die Entwicklung des städtischen und ländlichen Bauwesens und der grünen Transformation.

(c) Überwachung und Förderung der Umsetzung der Verantwortung für den ökologischen Umweltschutz durch die Mitglieder des Führungsteams der Regierung, die zuständigen Regierungsstellen und deren Leiter.

(d) Organisation und Förderung der Korrektur und Verbesserung von Inspektionen des ökologischen Umweltschutzes, Durchführung thematischer Untersuchungen und Studien zum ökologischen Umweltschutz, regelmäßige Analyse der ökologischen Umweltsituation, Prüfung ökologischer Sicherheitsrisiken, Planung und Überwachung der Verbesserung der ökologischen Umweltqualität und der Verringerung von Emissionen und anderer Aspekte der Erfüllung verbindlicher Ziele sowie Erforschung und Lösung wichtiger Probleme des ökologischen Umweltschutzes.

(e) Verstärkung der finanziellen Unterstützung für den Aufbau eines schönen Chinas und Gewährleistung, dass der Umfang der Investitionen den Bauaufgaben entspricht.

(f) Koordinierung der Förderung des ökologischen und umweltpolitischen Verantwortungssystems, des Regulierungssystems, des Marktsystems, des Aufbaus des Regulierungs- und Politiksystems sowie der Aus- und Weiterbildung, der wissenschaftlichen und technologischen Unterstützung und Organisation der Verbesserung des ökologischen und umweltbezogenen Notfallmanagementsystems mit hierarchischer Verantwortung, territorialer Verantwortung und Koordinierung auf Abteilungsebene.

Artikel 8 Zu den Aufgaben der für den ökologischen Umweltschutz zuständigen Person in den Kommunalverwaltungen oberhalb der Kreisebene gehören vor allem:

(a) Unterstützung der wichtigsten Regierungsbeamten bei der Arbeit im Bereich des ökologischen Umweltschutzes, Organisation der Formulierung spezifischer Maßnahmen zur Umsetzung der Beschlüsse und des Einsatzes des Zentralkomitees der KPCh und des Staatsrats zum Aufbau einer ökologischen Zivilisation und des ökologischen Umweltschutzes, der Beschlüsse übergeordneter und lokaler Parteikomitees und Regierungen sowie der einschlägigen Parteigesetze und -verordnungen sowie der Umsetzung der Vertiefung des Einsatzes institutioneller Reformen im Bereich des ökologischen Umweltschutzes.

(b) Organisation der Durchführung der Planung des ökologischen Umweltschutzes, Formulierung der jährlichen Hauptarbeitspläne, Organisation der Ausarbeitung von Plänen und Programmen zur Erreichung oder Verbesserung der Qualität der ökologischen Umwelt innerhalb eines begrenzten Zeitraums in Übereinstimmung mit den Vorschriften und Überwachung der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des ökologischen Umweltschutzes.

(c) Organisation und Koordinierung der Abteilungen für Ökologie und Umwelt und der zuständigen Abteilungen, um die ökologische und ökologische Situation rechtzeitig zu analysieren, Mechanismen zur Ermittlung ökologischer und ökologischer Probleme einzurichten und zu verbessern sowie wichtige und schwierige Probleme im Bereich des ökologischen und ökologischen Schutzes zu untersuchen und zu lösen.

(d) Organisation und Durchführung der Überwachung, Inspektion und Bewertung des ökologischen Umweltschutzes in Übereinstimmung mit den Einsatzanforderungen des Parteikomitees und der Regierung sowie Leitung der speziellen Korrektur der ökologischen Umwelt und der gemeinsamen Rechtsdurchsetzung.

(e) Bereitstellung von Leitlinien zur Förderung des Aufbaus von Kapazitäten für die Überwachung des ökologischen Umweltschutzes und zur Verbesserung der Professionalität des Teams.

(vi) Förderung der Verbesserung der Berichterstattung über ökologische und umweltbezogene Risiken und der Frühwarnmechanismen sowie Organisation der Reaktion auf ökologische und umweltbezogene Notfälle und deren Beseitigung.

Artikel 9 Die Kommunalverwaltungen auf oder oberhalb der Kreisebene, die für die entsprechenden Abteilungen zuständig sind, die für den wichtigen ökologischen Umweltschutz verantwortlich sind, unterstützen den Hauptverantwortlichen der Regierung bei der Umsetzung der Verantwortung für den ökologischen Umweltschutz in der ihnen unterstellten Industrie oder dem ihnen unterstellten Bereich, leiten die ihnen unterstellte Industrie oder den ihnen unterstellten Bereich an, den ökologischen Umweltschutz in den entsprechenden Entwicklungsplan und den jährlichen Arbeitsplan einzubeziehen, beaufsichtigen die entsprechenden Arbeiten im Bereich des ökologischen Umweltschutzes, korrigieren und beseitigen die Rückmeldungen der Inspektoren für den ökologischen Umweltschutz und beseitigen die noch offenen ökologischen Umweltprobleme. Behebung von herausragenden ökologischen Umweltproblemen, in Übereinstimmung mit der Aufteilung der Verantwortlichkeiten, um die ökologische Umwelt der Industrie oder des Bereichs zu erfassen, der für die Untersuchung von versteckten Gefahren und die Notfallbeseitigung verantwortlich ist.

Artikel 10 Die anderen Mitglieder der Führung der örtlichen Parteikomitees und Regierungen auf oder oberhalb der Kreisebene beaufsichtigen und leiten entsprechend ihrer Zuständigkeitsverteilung die zuständigen Abteilungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich des ökologischen Umweltschutzes im Einklang mit den Regeln und Vorschriften und mobilisieren die gesellschaftlichen Kräfte zur aktiven Beteiligung an der Arbeit des ökologischen Umweltschutzes, zur Unterstützung und Überwachung dieser Arbeit.

Artikel 11 Der Verantwortliche der örtlichen Abteilung für ökologischen Umweltschutz auf oder oberhalb der kommunalen Ebene setzt die Beschlüsse und Weisungen des Zentralkomitees der Partei und des Staatsrates zum Aufbau der ökologischen Zivilisation und des ökologischen Umweltschutzes um, führt die Beschlüsse der übergeordneten Ebene sowie der Parteikomitees und Regierungen der jeweiligen Ebenen und die einschlägigen Parteivorschriften, Gesetze und Verordnungen aus, organisiert die Erarbeitung und Umsetzung der einschlägigen Politiken, Pläne und Normen für den ökologischen Umweltschutz der Region, organisiert die Ausarbeitung der Entwürfe der örtlichen Gesetze und Verordnungen zum ökologischen Umweltschutz und der Entwürfe der Vorschriften und Verordnungen der örtlichen Regierungen. Sie organisiert auch die wirksame Umsetzung der Aufsichtspflichten ihrer eigenen Abteilungen und der Abteilungen für ökologischen Umweltschutz auf niedrigeren Ebenen und übernimmt im Rahmen ihrer Aufgaben die direkte Verantwortung für den ökologischen Umweltschutz in der Region.

Artikel 12 Der Verantwortliche der Abteilung auf oder oberhalb der Kreisebene, der für den wichtigen ökologischen Umweltschutz zuständig ist, soll die Schlüsselaufgaben des ökologischen Umweltschutzes, für die die Abteilung zuständig ist, organisieren und fördern, überwachen und leiten, die in der Branche oder im Bereich auftretenden herausragenden ökologischen Umweltprobleme rechtzeitig untersuchen und lösen, die einschlägigen Maßnahmen verbessern und die Verantwortung für den ökologischen Umweltschutz in der Branche oder im Bereich übernehmen.

Kapitel III. Aufsicht und Rechenschaftspflicht

Artikel 13 in der zentralen und provinziellen ökologischen Umweltschutz Inspektionen der lokalen Partei und Regierung führenden Kader bei der Umsetzung der ökologischen Umweltschutz Verantwortung. Stärkung der Audit-Aufsicht und der ökologischen Umweltschutzinspektionen durch Koordinierung, Nutzung der Ergebnisse des Audits der natürlichen Ressourcen von führenden Kadern, um eine Aufsichtssynergie zu bilden.

Artikel 14: Die Umsetzung des Systems der Verantwortung für den ökologischen Umweltschutz durch örtliche Partei- und Regierungsführer und -kader zu einem wichtigen Aspekt der Beurteilung und Bewertung des ökologischen Umweltschutzes machen und die Anwendung der Ergebnisse der Beurteilung und die Behebung von Problemen verstärken.

Artikel 15 Die Umsetzung des Systems der Verantwortung für den ökologischen Umweltschutz soll den Gesamtumfang und die Häufigkeit der Überwachung und Inspektion kontrollieren, das Bewertungssystem, die Indikatoren und die Methoden optimieren und straffen, Formalismus und Bürokratie verhindern und die Belastung der Basis wirksam verringern.

Artikel 16 Die Organisationsabteilungen der Parteikomitees haben bei der Überprüfung der örtlichen Partei- und Regierungsführer und -kader den Aufbau der ökologischen Zivilisation als wichtiges Element der Überprüfung und Bewertung im Einklang mit den Vorschriften zu berücksichtigen.

Artikel 17 Örtliche Partei- und Regierungschefs und Kader, die im Bereich des ökologischen Umweltschutzes tätig sind, erfüllen ihre Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt; gegen sie wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften und Gesetzen ermittelt; wenn der Verdacht besteht, dass sie gegen das Gesetz verstoßen und eine Straftat begangen haben, wird in Übereinstimmung mit den entsprechenden Verantwortlichkeiten ermittelt:

(a) Die Umsetzung der Beschlüsse und des Einsatzes des Zentralkomitees der KPCh und des Staatsrats für den Aufbau einer ökologischen Zivilisation und eines ökologischen Umweltschutzes ist ineffektiv, es werden Entscheidungen getroffen, Variationen vorgenommen und Rabatte gewährt;

(ii) Unzureichende Verantwortung für die Umsetzung des ökologischen Umweltschutzes, Formalismus, Bürokratie, oberflächliche Arbeit und Pflichtvergessenheit;

(c) Die getroffenen Entscheidungen verstoßen gegen die Politik des ökologischen Aufbaus der Zivilisation und des ökologischen Umweltschutzes sowie gegen einschlägige Parteiverordnungen, Gesetze und Vorschriften;

(d) Verursachung des Auftretens von ökologischen und Umweltproblemen, Verschlechterung der ökologischen und Umweltbedingungen und schwere ökologische und Umweltschäden;

(v) Andere Fälle, in denen die Verantwortung verfolgt werden sollte.

Artikel 18 Wenn örtliche Partei- und Regierungsführer und -kader ihre Pflichtverletzung rechtzeitig melden und die Initiative ergreifen, um Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um ökologische Schäden und Umweltverschmutzung wirksam zu verhindern oder zu verringern, ökologische und umweltbezogene Schäden und Verluste wiedergutzumachen oder nachteilige Auswirkungen zu beseitigen, oder wenn sie aktiv an Untersuchungen zur Rechenschaftspflicht mitarbeiten und die Initiative ergreifen, um die Verantwortung zu übernehmen, können sie in geringerem Umfang zur Rechenschaft gezogen oder gemäß den Vorschriften und Gesetzen gemildert werden.

Diejenigen, die die Entscheidungen und den Einsatz des Zentralkomitees der Partei und der übergeordneten Parteiorganisationen zum Aufbau der ökologischen Zivilisation und des ökologischen Umweltschutzes nicht oder nur unzureichend umsetzen, blinde Entscheidungen ohne Rücksicht auf die ökologische Umwelt treffen und die rote Linie des ökologischen Schutzes, die untere Linie der Umweltqualität und die obere Linie der Ressourcennutzung durchbrechen, was schwerwiegende Folgen oder schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesellschaft zur Folge hat, sind gemäß den Vorschriften und Gesetzen für ihre Verantwortung auf der schwereren oder strengeren Ebene zur Rechenschaft zu ziehen.

Kapitel IV. Geschäftsordnung

Artikel 19 Diese Bestimmungen werden vom Ministerium für Ökologie und Umwelt im Einvernehmen mit der Zentralen Organisationsabteilung ausgelegt.

Artikel 20 Die vorliegenden Bestimmungen treten am Tag ihres Erlasses in Kraft.

Quelle: Xinhua News Agency

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